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   BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09   

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https://dejure.org/2010,18004
BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09 (https://dejure.org/2010,18004)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2010 - XI B 105/09 (https://dejure.org/2010,18004)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - XI B 105/09 (https://dejure.org/2010,18004)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektonischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • Bundesfinanzhof

    AO § 87a, AO § 150 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStG § 18 Abs 1 S 1
    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektonischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87a AO, § 150 Abs 1 S 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87a AO, § 150 Abs 1 S 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung des Klärungsbedarfs einer zu entscheidenden Rechtsfrage; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

    Auszug aus BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09
    Der Kläger hätte in diesem Zusammenhang insbesondere vortragen müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne Beweisantrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142; vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297, unter II.3.e, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09
    Der Kläger hätte in diesem Zusammenhang insbesondere vortragen müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne Beweisantrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142; vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297, unter II.3.e, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09
    Der Kläger hätte in diesem Zusammenhang insbesondere vortragen müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne Beweisantrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142; vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297, unter II.3.e, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2006 - II B 147/05

    NZB: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09
    Dazu muss auch dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. März 2006 II B 147/05, BFH/NV 2006, 1320).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2009 - 5 K 303/08

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei

    Auszug aus BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09
    Er hat auch nach dem Bekanntwerden des Urteils des Niedersächsischen FG vom 17. März 2009  5 K 303/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1069) keinen Beweisantrag betreffend die Datensicherheit von "ELSTER" gestellt (vgl. den Schriftsatz des Klägers vom 14. September 2009).
  • BFH, 27.04.2016 - VI B 126/15

    Inanspruchnahme von Sonderkonditionen im Rahmen des sog. Behördenleasings -

    bb) Der bloße Vortrag, der BFH habe eine bestimmte Rechtsfrage noch nicht entschieden, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung indes nicht aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086).
  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

    Sie hätte in diesem Zusammenhang insbesondere vortragen müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne Beweisantrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142; vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086, Rz 7, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881; vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086; vom 8. Oktober 2010 II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, jeweils m.w.N.).

    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu einer bestimmten Rechtsfrage begründet weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2086; in BFH/NV 2011, 73, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte

    Es fehlt auch die Darstellung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 32, 34).

    Sein Hinweis darauf, der BFH habe über eine bestimmte Frage noch nicht entschieden, genügt dafür nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2086).

  • BFH, 19.12.2012 - XI B 111/11

    Vorsteuervergütungsverfahren; Anforderungen an die Darlegung von

    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881; vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086; vom 8. Oktober 2010 II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12

    Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender

    Dazu muss auch dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881, m.w.N.; vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086, m.w.N.; vom 8. Oktober 2010 II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2013 - XI B 57/13

    Berichtigung eines FG-Urteils im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881; vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086; vom 8. Oktober 2010 II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der

    Dazu muss auch dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086, m.w.N.).
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